der "Spielvereinigung Grün-Weiß Bad Gandersheim von 1924 e.V."
NAME - SITZ - ZWECK DES VEREINS
§1
Der Verein führt den Namen
"Spielvereinigung Grün-Weiß Bad Gandersheim von 1924 e.V.".
Er hat seinen Sitz in Bad Gandersheim. Die Vereinsfarben sind Grün und Weiß.
§2
Zweck des Vereins ist es, verschiedene Sportarten zu betreiben und den Sport in seiner Gesamtheit zu fördern und auszubreiten. Er erstrebt durch die Sportarten die sittliche und körperliche Ertüchtigung seiner Mitglieder. Der Verein ist rassisch, politisch und konfessionell neutral.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist Mitglied des Kreissportbundes und des Landessportbundes Niedersachsen.
MITGLIEDSCHAFT
§3
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person beiderlei Geschlechts sowie juristische Personen werden, sofern sie sich zur Beachtung dieser Satzungsbestimmungen durch Unterschrift bekennen.
Für Minderjährige ist die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Eintrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand ohne Angabe von Gründen. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes in der Mitgliederversammlung gewählt. Der Verein hat jeweils nur einen Ehrenvorsitzenden.
§4
Vereinsmitglieder sind:
a) ausübende (aktive) Mitglieder,
b) fördernde (passive) Mitglieder,
c) Kinder bis zu 14 Jahren, Jugendliche bis zu 18 Jahren,
d) Ehrenmitglieder
Alle Vereinsmitglieder vom 18. Lebensjahr an haben volles Stimm- und Wahlrecht. Die Jugendlichen sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen.
§5
Die Austrittserklärung eines Vereinsmitgliedes bedarf der Schriftform. Sie ist an den Vorstand zu richten und mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres zulässig. Der Austritt muss vom Vorstand schriftlich bestätigt werden. Mit dem Ausscheiden eines Mitgliedes erlöschen sämtliche durch die Mitgliedschaft erworbenen Anrechte an dem Verein, dagegen bleibt das ausscheidende Mitglied für seine Verpflichtungen haftbar.